Aus BpO wird ApO

Produktbeschreibung

Der Bundesrat hat grünes Licht gegeben: Die neue Außenprüfungsordnung (ApO) löst die alte BpO ab. Sichern Sie sich jetzt den fundierten Praxis-Überblick zu allen Neuregelungen, Risiken und neuen Handlungsspielräumen für Kanzlei und Mandanten.

Sie sind bereits Kunde von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht? Die Sonderausgabe finden Sie auch auf iww.de/astw.

 

Zielgruppe: Steuerberater Erscheint seit: 2026 Umfang: 20 Seiten

Inhaltsverzeichnis aktuelle Ausgabe

Die neue Außenprüfungsordnung

2 - Allgemeine Grundsätze der Außenprüfung
2 - Grundsatz der risikoorientierten Prüfung (§ 2 Abs. 2 S. 3 ApO)
3 - Grundsatz der zeitnahen Außenprüfung (§ 2 Abs. 3 ApO)
3 - Grundsätze zum Umfang der Außenprüfung (§ 2 Abs. 4 ApO)
4 - Absehen von einer Anschlussprüfung (§ 5 Abs. 1 ApO)
5 - Grundsätze zum Umfang des Prüfungszeitraums (§ 5 Abs. 2 ApO)
6 - Anforderung aufzeichnungs- oder aufbewahrungspflichtiger Unterlagen in der Prüfungsanordnung (§ 6 Abs. 2 ApO)
6 - Mitteilung der beabsichtigten Prüfungsschwerpunkte (§ 6 Abs. 3 ApO)
7 - Gründe für Verschiebung des Prüfungsbeginns (§ 6 Abs. 6 ApO)
8 - Ort der Außenprüfung (§ 7 Abs. 1 ApO)
9 - Speicherung und Verarbeitung digitaler Unterlagen (§ 7 Abs. 2 ApO)
9 - Rahmenvereinbarungen zwischen FA und Unternehmen (§ 8 Abs. 2 bis 5 ApO)
10 - Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen (§ 9 Abs. 4 ApO)
12 - Neue Kontrollmitteilungspflicht (§ 10 ApO)
12 - Verdacht einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit (§ 11 Abs. 1 S. 4 ApO)
13 - Elektronische oder fernmündliche Schlussbesprechung (§ 11 Abs. 2 ApO)
13 - Teilprüfungsbericht (§ 13 Abs. 1 ApO)
14 - BMF
15 - Möglichkeiten zum Abschluss einer Außenprüfung (§ 13 Abs. 3 ApO)
16 - Konzernprüfung: Geänderter Außenumsatz (§ 14 ApO)
16 - Leitung der Konzernbetriebsprüfung (§ 15 Abs. 1 S. 3 ApO)
17 - Richtlinien zur Durchführung der Konzernprüfung (§ 17 Abs. 1 ApO)
17 - Informationspflicht der an der Konzernbetriebsprüfung beteiligten Finanzbehörden (§ 17 Abs. 2 ApO
18 - Außenprüfung bei international verbundenen Unternehmen (§ 20 Abs. 3 ApO)
19 - Koordinierte Lohnsteuer-Außenprüfung (§ 21 Abs. 1 bis 4 ApO
20 - Mitwirkung des BZst an Außenprüfungen der Landesfinanzbehörden (§§ 22 bis 26 ApO)