Digitalisierung der ZV

Produktbeschreibung

Das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung tritt am 01.10.2026 in Kraft. In der Vollstreckungspraxis ergeben sich dadurch viele grundlegende Änderungen.

VE Vollstreckung effektiv zeigt Ihnen in einer Sonderausgabe, wie Sie die neuen Regeln in Ihren täglichen Abläufen sicher umsetzen. Erfahren Sie u. a., welche Anträge künftig elektronisch gestellt werden müssen, wie sich PfÜB digital korrekt stellen lassen und welche technischen Voraussetzungen notwendig sind.

Sie sind bereits Kunde von VE Vollstreckung effektiv? Die Sonderausgabe finden Sie auch in auf iww.de/ve.

 

Zielgruppe: Rechtsanwälte Erscheint seit: 2026 Umfang: 36 Seiten

Inhaltsverzeichnis aktuelle Ausgabe

DIGITALISIERUNG DER ZWANGSVOLLSTRECKUNG
1 — Das ändert sich bei § 750 ZPO n. F.

GESETZLICHE NEUORDNUNG
3 — Vollmachtsversicherung nach § 752a ZPO: Erleichterungen und Fallstricke

GERICHTSVOLLZIEHERVOLLSTRECKUNG
5 — § 753 ZPO: Neue Spielregeln für elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichtsvollziehern

GERICHTSVOLLZIEHERVOLLSTRECKUNG
9 — § 753a ZPO: Die neue Versicherung der Geldempfangsvollmacht

GERICHTSVOLLZIEHERVOLLSTRECKUNG
12 — Ermächtigung des Gerichtsvollziehers ohne Besitz der vollstreckbaren Ausfertigung

ELEKTRONISCHER VOLLSTRECKUNGSAUFTRAG
15 — Ende des hybriden Vollstreckungsauftrags: Und nun?

GERICHTSVOLLZIEHERVOLLSTRECKUNG
19 — Aufenthaltsermittlung: Befugnisse des Gerichtsvollziehers erweitert

VERMÖGENSVERZEICHNISSE
21 — Elektronische Übermittlung: Das ändert sich

GERICHTSVOLLZIEHERVOLLSTRECKUNG
22 — Vollstreckung ohne Titelbesitz: Neue Bestätigungspflichten des Gerichtsvollziehers

SCHULDNERSCHUTZ
24 — Mehr Transparenz und Digitalisierung im richterlichen Durchsuchungsverfahren

DIGITALER VOLLSTRECKUNGSAUFTRAG
26 — § 802a ZPO seit dem 1.10.26 angepasst: Das sind die praktischen Folgen

VERMÖGENSAUSKUNFT
28 — Haftbefehlsverfahren: Alles wird direkter und elektronischer

PFÜB-ANTRAG: NEUE ANFORDERUNGEN
30 — Editierbare Beschlussentwürfe werden zum Standard

ALLGEMEINES ELEKTRONISCHES ANTRAGSVERFAHREN
32 — Elektronischer PfÜB nach § 829a ZPO: Neue Möglichkeiten und praktische Konsequenzen

PFÄNDUNGSFREIGRENZEN
36 — Anpassung der Altersvorsorgefreibeträge

DRITTSCHULDNERERKLÄRUNG
36 — Was Gläubiger jetzt beachten müssen